Strolche ABC

 

A

 

Abholzeit:

 

Kinder mit einer wöchentlichen Betreuung von 35 Std. müssen bis 14.30h, Kinder mit einer wöchentlichen Betreuung von 45 Std. müssen bis 16:30 Uhr abgeholt werden.

 

Natürlich können Sie Ihr Kind auch zu jedem anderen Zeitpunkt abholen, geben Sie uns nur bitte vorher Bescheid.

 

Aktionstage:

 

Regelmäßig organisiert der Elternrat sogenannte Arbeitssamstage, an denen gemeinsam Elternarbeit geleistet werden kann. Die Termine der Aktionstage sowie eine Liste der zu erledigenden Arbeiten hängen im Eingangsbereich der KiTa aus. 

 

Aufnahmekriterien: 

 

Die Aufnahmekriterien werden jedes Jahr durch den Rat der Tageseinrichtung angepasst und beschlossen. Die Kriterien haben wir auch auf der Internetseite der KiTa eingestellt und stehen dort zum Download bereit.

 

Aufsichtspflicht:

 

Die Aufsichtspflicht für die Erzieher/In beginnt mit der Übergabe, endet mit dem Abholen und muss der aufsichtführenden Person mitgeteilt werden.

 

Die Übergabe, bzw. Übernahme des Kindes muss durch ein Elternteil oder in deren Auftrag durch eine geeignete Person (Mindestalter: 18 Jahre) gemäß der Liste der  Abholberechtigungen erfolgen. Falls uns Personen, die Ihr Kind abholen möchten, nicht persönlich bekannt sind, muss sich diese Person ausweisen. Im Zweifelsfall werden wir sie kontaktieren, um zu überprüfen, ob wir Ihr Kind dieser Person mitgeben dürfen.

 

Arbeitsstunden & Ausgleichzahlungen (für nicht geleistete Elternarbeit):

 

Im Zuge des Vereins verpflichtet sich jede Familie mit Aufnahme ihres Kindes, 20 Arbeitsstunden im Rahmen der Kita-Arbeit abzuleisten. Die ersten 10 Arbeitsstunden müssen bis einschließlich zum 31. Januar, die anderen 10 Arbeitsstunden bis einschließlich 31. Juli geleistet werden.

 

Familien, die sich nicht oder nicht ausreichend beteiligen, zahlen pro nicht geleistete Arbeitsstunde einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 25,00 EUR / Stunde.

 

Sollten zum Ende eines Halbjahres Zahlungen wegen nicht geleisteter Arbeitsstunden fällig sein, erfolgt durch den Trägerverein der Einzug des entsprechenden Betrages von dem durch die Eltern in der Einzugsermächtigung angegebenen Konto.

 

Zur Gewährleistung einer kontinuierlichen, über das ganze Jahr verteilten Elternmitarbeit, ist die Möglichkeit einer Rückerstattung des eingezogenen Ausgleichsbetrages durch Nacharbeit im folgenden Halbjahr grundsätzlich nicht vorgesehen.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen können ersatzweise auch Sachleistungen erbracht oder in Härtefällen Sonderregelungen vereinbart werden. Sprechen Sie hierzu die Leitung bzw. den Elternbeirat bitte frühzeitig an.

 

Aushänge:

 

Wichtige Mitteilungen der Kindertagesstätte werden durch Elternbriefe an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse verschickt. Gruppenspezifische Aushänge finden Sie an den Infotafeln vor den Gruppen oder durch Aushänge im Eingangsbereich.

 

B

 

Betreuungsvertrag:

 

Gleichzeitig mit der Aufnahmebestätigung Ihres Kindes erhalten Sie einen

 

Betreuungsvertrag, der von beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und wieder an die KITA zurückgeschickt werden muss. Nachdem auch der geschäftsführende Vorstand die Verträge unterzeichnet hat, erhalten Sie eine Kopie des Vertrages. In diesem Betreuungsvertrag sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Betreuung Ihres Kindes geregelt. Bei Fragen zu dem Betreuungsvertrag sprechen Sie bitte die Leitung an.

 

Betreuungszeit:

 

Sie haben die Wahl zwischen einer wöchentlichen Betreuungszeit von 35 oder 45 Wochenstunden.

 

45 Std. Betreuungszeit mit Mittagessen:       7:30 Uhr -16.30 Uhr

                         35 Std. Betreuungszeit mit Mittagessen:      7:30 Uhr - 14:30 Uhr 

 

Jedes Jahr haben wir eine bestimmte Anzahl an 35 und 45 Stunden Plätzen zu vergeben. Falls Sie einen Wechsel der Betreuungszeit wünschen, kann zunächst ein Antrag auf Wechsel bei der Leitung gestellt werden. In wieweit ein Realisierung möglich ist, wird dann durch den Vorstand und die Leitung geprüft.

 

Betriebskostenanteil:

 

Der derzeitige Betriebskostenanteil beträgt pro Kind 15,00 € monatlich. 

 

Bringzeit:

 

Grundsätzlich wäre es schön, wenn Sie Ihr Kind bis spätestens 9:00 Uhr in der entsprechenden Gruppe abgeben könnten, da um 9:00 Uhr der Morgenkreis in allen Gruppen stattfindet. Um den Kindern einen guten Start in den Tag zu ermöglichen, bleibt die Eingangstür in der Zeit von 9:00 Uhr bis 9:30 Uhr geschlossen. Falls dies aus bestimmten Gründen (wie zum Beispiel einem Arzttermin) mal nicht möglich gemacht werden kann, bitte wir Sie telefonisch in der Kita Bescheid zu geben. Gerne können Sie Ihr Kind dann nach 9:30 Uhr bringen.

 

D

 

Dienstbesprechungen:

 

Finden immer montags statt. Für die Betreuung Ihrer Kinder ist in dieser Zeit gesorgt. Die große Teamrunde findet nach der Betreuungszeit statt.

 

E

Eingewöhnungszeit: 

 

Wir legen sehr viel Wert auf eine individuelle und intensive Eingewöhnung. Grundsätzlich arbeiten wir nach dem „Berliner Modell“, in dem eine langsame und  ausführliche Eingewöhnungszeit vorgesehen ist. Informationen zur Eingewöhnung entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Eingewöhnungszeit“ in unserem KITA- Wegeweiser. Die individuelle Eingewöhnung Ihres Kindes werden wir vor dem KITA-Start mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch besprechen und festlegen.

 

Elternmitarbeit:

 

Gemeinsames Engagement macht Spaß und schafft soziale Kontakte.

 

Da unsere KITA eine Elterninitiative ist, ist die Elternmitarbeit für jede Familie verpflichtend. Jede Familie hat pro Kita-Halbjahr (1.8. - 31.1. und 1.2. bis 31.7.) mindestens 10 Stunden an Elternarbeit zu leisten. Über jede weitere Stunde freuen wir uns! Denn die ausgeführte Arbeit und die somit ersparten Gelder bei der Vergabe von z.B. Handwerkaufträgen kommt unmittelbar den Kindern zu Gute.

 

Bei späterem Vertragsbeginn, früherem Ausscheiden, sonstigen Gründen (z.B. Beginn oder Ende von Vorstandsarbeit) reduzieren sich die Stunden entsprechend.

 

Elternmitarbeit kann in folgender Form geleistet werden:

 

 

 

      Vorstandsarbeit

 

      Mitarbeit im Elternrat

 

      Gemeinsame Arbeitseinsätze an Aktionstagen

 

      Patenschaften (Bügeln, Beete, etc.)

 

      Hilfe beim Basteln

 

      Handwerks-  und Hausmeistertätigkeiten  

 

      Hauswirtschaftliche Tätigkeiten

 

      Organisation der Strolche-Bücherei

 

      Arbeitsgruppen zu bestimmten Aktionen oder Festen

 

      Sonstiges (der Phantasie sind (fast) keine Grenzen gesetzt …

 

             Einzelheiten zu den anstehenden Mitwirkungsmöglichkeiten werden durch Aushänge bekannt gegeben und ggf. mit Teilnehmerlisten ergänzt.

 

Sollten Sie in einem Halbjahr nicht auf die vereinbarten Mindeststunden kommen, wird eine vertraglich festgelegte Ausgleichzahlung fällig.

 

Die Organisation der Elternmitarbeit erfolgt durch den Elternrat in Abstimmung mit der Kita Leitung. Die geleistete Arbeit ist zu dokumentieren. Dazu sind im Eingangsbereich Zettel ausgelegt, auf denen das Datum sowie Art und Dauer der geleisteten Arbeitsstunden festgehalten werden. Die ausgefüllten Zettel werden in den Elternratsbriefkasten im Eingangsbereich geworfen.

 

Elterninitiative:

 

Ohne das Engagement aller Eltern ist der Betrieb der Einrichtung nicht aufrecht zu erhalten.

 

Die Geschäftsführung der Kita wird durch den gewählten Vorstand des

 

Trägervereins übernommen. Das heißt, die Finanzen, die Personalführung und auch die Verwaltungsangelegenheiten nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden vom Vereinsvorstand erledigt. 

 

Unser Verein „Elterninitiative Immekeppeler Strolche Immekeppel e.V.“ ist dem

 

Wohlfahrtsverband „Der Paritätische“ angeschlossen. Dieser Trägerdachverband unterstützt den Verein in inhaltlichen und verwaltungsrechtlichem Fragestellungen sowie mit einem Gehaltsservice zur Berechnung der Angestellten-Gehälter.

 

Somit sind die Eltern als Vereinsmitglieder auch zugleich die Arbeitgeber der Erzieher und Erzieherinnen und der weiteren Angestellten der KITA.

 

Der Vorteil einer Elterninitiative ist die Möglichkeit, sich als Eltern aktiv einzubringen und die KITA seiner Kinder mitzugestalten. Die Pädagogik obliegt allein dem Team.

 

Elternbeirat (Elternrat):

 

Die Eltern wählen auf der jährlichen Elternversammlung ihre 2-4 Vertreter, den Elternrat. Der Elternrat arbeitet eng mit der Leitung und den Erzieher/Innen zusammen. Er vertritt die Interessen aller Eltern gegenüber Mitarbeitern, Vorstand und Öffentlichkeit.

 

Elternabende:

 

Elternabende finden regelmäßig statt. Auf diesen sprechen wir über Aktuelles aus dem KITA-Alltag, genauso aber auch über pädagogische Themen die gerade schwerpunktmäßig im Mittelpunkt stehen. Eventuell laden wir zu speziellen Themen auch Experten ein.

 

Elternversammlung:

 

Alle Eltern unserer Tagesstätte bilden die Elternversammlung. Die Elternversammlung findet in der Regel zu Beginn eines KITA-Jahres statt. Die Geschäftsordnung der Elternversammlung kann bei Bedarf im Büro der Leitung eingesehen werden.

 

Ernährung:

 

Eine ausgewogene und kindgerechte Ernährung ist uns wichtig!

 

Das Frühstück bringen Sie bitte von zu Hause mit. Uns ist wichtig, dass das Frühstück keine Süßigkeiten enthält. Es ist für jedes Kind schwer, anderen beim Naschen zusehen zu müssen.

 

Das Mittagessen wird derzeit jeden Tag frisch von unseren beiden Köchinnen zubereitet.  Unsere Zutaten erhalten wir von einem Lebensmittelhändler aus der Region.  Zudem legen wir Wert auf saisonale und Bio-Ware. Den wöchentlichen Essensplan sowie eine Liste mit Allergenen finden Sie im Flur neben der Bürotür.

 

An zwei Tagen in der Woche finden Angebote durch Monika, unsere Hauswirtschaftskraft, statt. Hier werden Plätzchen und Brot gebacken, Nudeln und Aufstriche hergestellt oder eine Ernährungspyramide besprochen. Alle zubereiteten Lebensmittel werden für das Mittagsessen oder das gemeinsame Frühstück verwendet.

 

F

 

Feste:

 

Im Laufe des Jahres finden in unserer Kita verschiedene Feiern statt. Alle Feiern werden in Elternbriefen oder Aushängen bekannt gegeben.

 

Ferien und Schließzeiten:

 

Die KITA schließt in der Regel 2 Wochen im Sommer sowie zwischen Weihnachten und Neujahr.

 

Vor allen Schließungen (Ferien, Brückentagen etc.), findet eine bindende Bedarfsabfrage statt. Ist Ihr Kind bis zum Ende der Anmeldefrist nicht in die Liste eingetragen, darf es die Kita in dem entsprechenden Zeitraum nicht besuchen.

 

Frühstück:

 

Das tägliche Frühstück findet immer nach dem Morgenkreis statt. Dieses bringen die Kinder (außer Donnerstags, s. „Monikas Frühstück“) von zu Hause mit. Bitte achten Sie auf ein ausgewogenes Frühstück ohne Süßigkeiten.

 

Zum Frühstück bieten wir den Kindern Mineralwasser und gegebenenfalls ungesüßten Tee an.

 

G

 

Geburtstag

 

Der Geburtstag Ihres Kindes ist ein wichtiger Tag, den auch wir in unserer Kindertagesstätte besonders beachten wollen. Natürlich darf das Geburtstagskind etwas zum Feiern mitbringen. Ob dieses ein Kuchen, Kekse, Muffins oder Knabbereien sind, ist ihnen und ihrem Kind überlassen. Lebensmittel, die rohe Eier, Sahne oder Buttercreme enthalten, dürfen wir nicht ausgeben. Das gilt auch für Lebensmittel, die dauerhaft gekühlt werden müssen, wie z.B. Pudding. Bitte sprechen sie im Vorfeld mit den zuständigen Erziehern, was und wann sie etwas mitbringen.

 

H

 

Hospitationen:

 

Sie sind herzlich eingeladen, den Alltag in unserer Kindertagesstätte besser kennen zu lernen. Sprechen Sie einen Besuchstermin mit uns ab.

 

I

 Informationen:

 

Wichtige Mitteilungen der Kindertagesstätte werden durch Elternbriefe, Aushänge an den Infotafeln vor den Gruppen oder im Eingangsbereich bekannt gegeben.

 

Internet:

 

Auf unserer Homepage www.immekeppeler-strolche.de finden Sie Informationen rund um die KiTa, aktuelle Termine und verschiedene Dokumente zum Download.

 

K

 

KiTa-Rat:

 

Der KiTa-Rat setzt sich aus Vertretern des Vorstandes, der Leitung, den Gruppenleiter/Innen und des Elternrates zusammen. Dieses Gremium kümmert sich gemeinsam um die Belange der Kindertagesstätte, während der Vorstand die Geschäftsführung innehat.

 

Krankheit:

 

Wir bitten Sie, uns bis 9:00 Uhr zu informieren, wenn Ihr Kind die Kindertagesstätte nicht besuchen kann.

 

Erkrankte Kinder, auch bei erhöhter Temperatur ohne sichtbare Krankheitsanzeichen, dürfen die Kindertagesstätte nicht besuchen. Ihr Kind darf die KiTa wieder besuchen, sofern es 24 bzw. 48 Stunden (je nach Erkrankung)  frei von Krankheitssymptomen ist.

 

Im Falle schwerer Infektionskrankheiten sind besondere Erfordernisse zu beachten. Die Eltern verpflichten sich, ansteckende Erkrankungen Ihres Kindes unverzüglich mitzuteilen. Die Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Infektionsschutz.

 

Kleidung:

 

Wir bitten Sie darauf zu achten, dass Ihr Kind immer dem Wetter entsprechende Kleidung trägt, bzw. dabei hat. 

 

Im Winter brauchen die Kinder Mütze, Schal und Handschuhe, sowie warme Jacken und Schuhe. Im Sommer denken Sie bitte an Sonnenschutz, ins besondere für den Kopf. Uns ist wichtig, dass Ihr Kind mindestens eine Garnitur Wechselwäsche hier hat, damit wir Ihr Kind jederzeit „frisch machen“ können, sollte es nötig sein.

 

Wichtig: Jegliche Kleidung bitte mit Namen beschriften und in regelmäßigen Abstand auf Größe und Wettertauglichkeit überprüfen.

 

Sollte Ihr Kind mal kein passendes Kleidungsstück dabei haben, haben wir auch einen kleinen Fundus an Wechselwäsche. Sollten Sie etwas davon an Ihrem Kind entdecken, bitten wir Sie dieses baldmöglichst gewaschen wieder mitzubringen.

 

Konzeption:

 

Unser pädagogisches Konzept wird regelmäßig überprüft und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.

 

Kunstwerke:

 

Kunstwerke, die Ihr Kind in der Kita hergestellt hat, finden Sie in den Fächern der Kinder. Bitte nehmen Sie diese von Zeit zu Zeit auch mit nach Hause.

 

L

 

Lebensmittelunverträglichkeit:

 

Sollte Ihr Kind bestimmte Lebensmittel nicht vertagen, sagen Sie uns bitte Bescheid, damit wir dafür Sorge tragen können, dass Ihrem Kind eine Alternative angeboten werden kann.

 

Eine Tabelle mit Inhaltsstoffen des Mittagessens finden Sie übrigens neben dem Essensplan. Haben Sie Fragen oder ist was unklar, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

 

M

 

Medikamente:

 

In der Kindertagesstätte dürfen durch Erzieher/Innen grundsätzlich keine Medikamente verabreicht  werden; dies gilt auch für homöopathische Mittel.

 

Hinweis: Ausnahmen gelten nur für Kinder mit chronischen Erkrankungen, belegt durch ein ärztliches Attest mit genauer Dosierungsverordnung. Zudem brauchen wir eine schriftliche Berechtigungserklärung der Eltern.

 

Gleiches gilt für Notfallmedikationen, z.B. bei diagnostizierten Fieberkrämpfen.

 

Mitglieder:

 

Mindestens ein Erziehungsberechtigter Vertragspartner ist verpflichtet, Mitglied im Verein zu werden. Dem anderen Erziehungsberechtigten ist die Mitgliedschaft freigestellt. Nur eingetragene Mitglieder sind dazu berechtigt, an der Mitgliederversammlung und der Wahl des Vorstandes teilzunehmen.

 

Mitgliederversammlung:

 

Zu Beginn eines Kindergartenjahres (in den ersten 3 Monaten) beruft der Vereinsvorstand die ordentliche Mitgliederversammlung ein. Die Einladung hierzu erfolgt schriftlich. Wahlberechtigt sind hier nur die Mitglieder des Vereins. In der Mitgliederversammlung erfolgen insbesondere der Jahresbericht und die Entlastung des Vorstandes, sowie bei Notwendigkeit, Vorstandswahlen. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die Vereinssatzung. 

 

Mittagessen:

 

Das Mittagessen findet ab 12:00 Uhr statt. 

 

Die Kindertagesstätte bietet den Kindern mittags eine ausgewogene Mischkost an. Wir bemühen uns, die Mahlzeiten mit frischen Salaten, viel Gemüse, Obst und wenig Zucker anzubieten. Der Speiseplan hängt an der Infotafel neben dem Büro. Getränke, wie ungesüßter Tee und Mineralwasser können die Kinder jederzeit trinken.

 

Das Mittagessen kostet derzeit Im Monat 55 EUR. 

 

Familien, die eine der folgenden Leistungen beziehen, können einen Antrag auf Zuschuss (BUT) stellen:

 

      Leistungen nach SGB II

 

      Leistungen nach SGB XII

 

      Leistungen nach dem Wohngeldgesetz und/ oder

 

      Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

 

Für Besuchskinder berechnen wir 2,50 € pro Mittagessen.

 

Monikas Frühstück:

 

Jeden Donnerstag findet das gemeinsame Frühstück statt. In vorherigen Angeboten backen die Kinder zusammen mit Monika Brote oder stellen verschieden Aufstriche her. Im wöchentlichen Wechsel gibt es Brot mit verschiedenen Belägen und Rohkost oder Müsli mit Obst und Kernen.

 

N

 

Notfall:

 

Der Notfall- und Evakuierungsplan kann im Leitungsbüro jederzeit eingesehen werden. Sollte ein Notfall mit Ihrem Kind eintreten, werden wir Sie umgehend verständigen und gegebenenfalls einen Rettungswagen rufen. Wir fahren kein Kind zum Arzt!

 

Bitte achten Sie immer darauf, dass Sie für uns erreichbar sein müssen. Veraltete Telefonnummern bitte immer umgehend aktualisieren.

 

O/Ö

 

Öffnungszeiten

 

Unsere Kita ist montags-freitags von 7.30h- 16.30h geöffnet.

 

P

 

Papier:

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir, wenn möglich, Elternbriefe per E-Mail versenden. Das spart Papier, so bleibt mehr zum Malen…

 

Picknick:

 

Am Nachmittag gibt es für die Tageskinder um ca. 15:30 Uhr noch ein „Picknick“. Dieses besteht vorrangig aus Obst und Rohkost.

 

R

 

Rauchverbot:

 

Ein Rauchverbot -auch für E-Zigaretten- besteht im gesamten Außenbereich (auch vor der Haustür) und in allen Räumen der Einrichtung.

 

S

 

Satzung:

 

Die Satzung ist das maßgebliche Vereinswerk des Trägers. Die gewählten Vorstandsmitglieder müssen Ihre Entscheidungen nach den Vorgaben der Satzung beschließen. Die Satzung erhalten Sie mit Ihrer Aufnahme als Mitglied des Vereins.

 

Sonnenschutz:

 

Bitte cremen Sie Ihr Kind morgens mit Sonnencreme ein. Zum Nachcremen am Nachmittag haben wir in der KiTa eine Sonnenmilch (LSF 50 von DM) vorrätig. Damit cremen wir Ihre Kinder ein, bevor es am Nachmittag nochmal ins Freie geht. Sollte ihr Kind allergisch auf reguläre Sonnencreme reagieren, geben sie bitte eine mit Namen versehene, eigene Tube für ihr Kind mit.

 

Wichtig: Im Sommer bitte immer einen Sonnenschutz für den Kopf mitgeben, bzw. auf dem Fach hinterlegen.

 

Spielzeugtag:

 

An jedem ersten Donnerstag im Monat ist bei uns der Spielzeugtag. Im Vorfeld besprechen wir in der Bären-und Fuchsgruppe drei mögliche Themen und stimmen dann mit beiden Gruppen gemeinsam ab, was die Kinder mitbringen dürfen (mögliche Themen: „alles was fährt“, „etwas das rot ist“, „ Spielfiguren“ etc.). Jedes Kind hat eine Stimme.

 

T

 

Team Tage:

 

3 Tage im Jahr schließt die KITA für sogenannte Team -Tage. Diese Tage nutzt das Team um den pädagogischen Alltag zu reflektieren und zu gestalten.

 

Zu Beginn jedes Kindergartenjahres bekommen Sie eine Jahresübersicht mit allen Terminen. Sie finden diese auch auf unserer Internetseite.

 

Termine:

 

Werden per Elternbrief frühzeitig bekanntgegeben und können auch im Internet nachgelesen werden.

 

Tiere:

 

Tiere müssen bei uns aus hygienischen Gründen vor der Haustür  warten.

 

Träger der Kita:

 

Sie haben Ihr Kind in einer Kindertagesstätte angemeldet, deren Träger die „Elterninitiative Immekeppeler Strolche“  Immekeppel e.V. ist.

 

Voraussetzung für die Aufnahme Ihres Kindes ist daher der Eintritt von mindestens einem Elternteil in den Trägerverein Immekeppeler Strolche Immekeppel e.V. 

 

Der Vereinszweck ist die sozialpädagogische Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern.

 

Den genannten Zweck erfüllt der Verein insbesondere durch den Betrieb dieser Kindertagesstätte. Hieraus ergeben sich Rechte und Pflichten, die dem Erhalt der Einrichtung  und somit auch Ihrem Kind dienen.

 

U

 

Urlaub:

 

siehe Schließzeiten.

 

V

 

Vereinsbeitrag:

 

Der Vereinsbeitrag beträgt pro Mitglied 5,00 € im Monat.

 

Vorstand:

 

Der Vorstand der KITA besteht aus Vorstandsvorsitz, Personalvorstand, Finanzvorstand, Kassierer, Schriftführer und bis zu 2 Beisitzer.  Die Aufgaben des Vorstandes sind umfassend, so u.a.:

 

      Gesamtverantwortung für Betrieb und den Verein

 

      Führung der laufenden Geschäfte

 

      Außenvertretung der Einrichtung

 

      Personalangelegenheiten (Einstellungen, Arbeitsplanung)

 

      Koordination und Delegation der Aufgaben zur Führung des Kita-Betriebes

 

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung zu Beginn des Kindergartenjahres für 2 Jahre gewählt. 

 

Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, sich bei Ihrer Tätigkeit an der Vereinssatzung zu orientieren.

 

W

 

Wald: 

 

Freitags  gehen die Bärenkinder in den Wald.  Wir sind bemüht, mit allen Kindern regelmäßig in die umliegenden Wälder zu gehen.

 

Wickeln:

 

Sollte ihr Kind gewickelt werden, bringen Sie bitte entsprechenden Vorrat an Windeln und Feuchttüchern mit. Sollte sich Vorrat zu Ende neigen, werden die Erzieherinnen frühzeitig Bescheid geben.

 

Z 

 

Zahnpflege: 

 

Einmal im Jahr kommt der zahnärztliche Dienst zu uns und erklärt den Kindern allerlei zum Thema Zahnpflege.